Ratschläge -> Verkehrsrecht
Bei allen Fragen rund um das Auto - Unfall, Bußgeld, Strafsache, Führerschein, Kauf, Verkauf und Leasing - sind Sie beim Fachanwalt für Verkehrsrecht gut aufgehoben.
I. Unfall, was tun?
Sie erhalten bei uns kurzfristig - auch telefonisch - eine kostenfreie Erstberatung nach Ihrem Unfall. Wir geben Ihnen eine Einschätzung, ob Sie vollen Anspruch auf Schadenersatz haben. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Bei Mitverschulden setzen wir Ihre Quote durch.
Versicherungen verdienen nicht mit der Prämie, sondern nur mit ungesetzlichen Abzügen bei der Schadenregulierung. Die Methoden, Sie um Ihr Recht zu bringen, sind bunt und vielfältig.
Deshalb:
1. Immer die Polizei verständigen. Warten, bis diese den Unfall aufgenommen hat.
2. Schadenhöhe durch eigenen Gutachter feststellen lassen. Nie den Gutachter von der gegnerischen Versicherung stellen lassen, auch wenn es bequem scheint.
3. Bei Schäden unter 1.000,- €: zunächst Kostenvoranschlag einholen.
4. Reparatur erst nach Gutachten oder OK der gegnerischen Versicherung zum Kostenanschlag in Auftrag geben.
Ärgern Sie sich nicht mit monatelanger Korrespondenz und undurchschaubaren Abzügen. Wir regeln für Sie
- den Auftrag an den Gutachter
- die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung
- die Zahlung der Gutachten- und Reparaturkosten
- die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhganden)
- die Einholung ärztlicher Atteste
- das Eintreiben von Schmerzensgeld
